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Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Wir, die OYM AG, Lorzenparkstrasse 22, CH-6330 Cham, Schweiz, samt Tochterunternehmen,
nehmen Datenschutz ernst und geben Ihnen in der folgenden Erklärung Auskunft über die Erhebung,
Speicherung und etwaige Verwendung personenbezogener Daten.

Die Nutzung der Webseite und die Nutzung von OYM-Leistungen kann mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden sein.
Der Umgang mit diesen Daten ist gesetzlich geregelt, insbesondere in der DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die OYM AG, Lorzenparkstrasse 22, CH-6330 Cham, Schweiz.

Allgemeine Angaben

a. Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

OYM AG
Lorzenparkstrasse 22
CH-6330 Cham
Schweiz

E-Mail: info@oym.ch

Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäss Art. 45 DSGVO.

b. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für alle Dienstleistungen sowie für die Nutzung der Website
www.oym.ch und deren mobile Varianten.

c. Datenverarbeitung

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen.
Dazu gehört auch die IP-Adresse.

Wir verarbeiten Daten ausschliesslich auf Grundlage von:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)
  • Vertrag oder vorvertraglichen Massnahmen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)
  • rechtlicher Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO)
  • berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

d. Speicherdauer

Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

e. Technische Dienstleister

Die Verarbeitung erfolgt über beauftragte Dienstleister (z. B. Hosting über Amazon S3).

f. SSL-Verschlüsselung

Unsere Website nutzt SSL-Verschlüsselung. Eine sichere Verbindung erkennen Sie an „https://“ und dem Schloss-Symbol.

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  • Referrer URL
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  • Datum und Uhrzeit
  • HTTP-Statuscode

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse).

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Ihre Rechte

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 DSGVO)

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Stand: August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Erbringung von sämtlichen OYM-Dienstleistungen sowie bei Überlassung von Beherbergungs- oder Veranstaltungsräumen für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Gastes.
  2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.

2. Vertragspartner

  1. Vertragspartner ist die OYM AG, (nachfolgend „OYM“ genannt) und der/die Athlet/innen oder der Beherbergungs- sowie Veranstaltungsnehmer – im Folgenden „Gast“ genannt.

3. Entstehung des Vertragsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Vertrages durch OYM und den Gast oder durch die Nutzung der OYM-Infrastruktur zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast dem OYM gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsbezug entstehen.

4. Preise

  1. Preise für Dienstleistungen und anderen Beherbergungsmöglichkeiten im OYM sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.
  2. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, auch ohne Mahnung, im Verzug. In diesem Fall behält die OYM AG sich das Recht vor, den Kunden neben dem Rechnungsbetrag Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Während für die erste Mahnung noch keine Gebühren verrechnet werden, betragen die Mahngebühren ab der zweiten Mahnung CHF 10.00 pro Mahnung.

5. Nutzung und Rückgabe von OYM-Infrastruktur

  1. Die Nutzung der Beherbergungs- oder Veranstaltungsräume und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schäden und körperliche Verletzungen aufgrund missbräuchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden vom OYM abgelehnt.
  2. Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch OYM in Rechnung gestellt werden.
  3. Das Rauchen ist in allen OYM-Räumlichkeiten nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können dem Gast zusätzliche Kosten (erhöhter Reinigungsaufwand, Ertragsausfall etc.) in Rechnung gestellt werden.

6. Stornierungsbedingungen

6.1 Form

Sämtliche Annullierungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail ausreichend). Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs der Annullierung bei OYM.

6.2 Meeting & Events

Zeitpunkt der Annullierung Kostenfolge gemäss Offerte
Bis 60 Tage vor Vertragsbeginn 10 % der vereinbarten Gebühren
59 bis 30 Tage vor Vertragsbeginn 50 % der vereinbarten Gebühren
29 bis 15 Tage vor Vertragsbeginn 75 % der vereinbarten Gebühren
Weniger als 14 Tage vor Vertragsbeginn 100 % der vereinbarten Gebühren

6.3 Camps

Zeitpunkt der Annullierung Kostenfolge gemäss Offerte
Bis 90 Tage vor Vertragsbeginn 10 % der vereinbarten Gebühren
89 bis 60 Tage vor Vertragsbeginn 25 % der vereinbarten Gebühren
59 bis 31 Tage vor Vertragsbeginn 50 % der vereinbarten Gebühren
Weniger als 30 Tage vor Vertragsbeginn 100 % der vereinbarten Gebühren

6.4 Weitere Bestimmungen

  • Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vollumfänglich verrechnet.
  • Individuelle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7. Rücktritt des OYMs

  1. OYM ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Aufnahme, Weiterführung oder vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses nicht oder nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn:
    • höhere Gewalt/andere vom OYM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen,
    • Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Dienstleistungsnehmer oder des Zweckes) gebucht wurden,
    • das OYM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des OYMs gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des OYMs zuzurechnen ist.
  2. In den genannten Fällen ist das OYM zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Dienstleistungsnehmer auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem OYM nach Massgabe der in Punkt 8 festgelegten Bestimmungen zu.

8. Haftung des OYMs

  1. Das OYM haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom OYM übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Beendigung des Aufenthalts tatsächlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt.) beschränkt.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des OYMs auftreten, wird OYM bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem OYM unverzüglich mitzuteilen.
  3. OYM haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des OYMs, falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
  4. Die Haftung des OYMs wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der OYM-Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Das OYM haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.
  5. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem OYM schriftlich Anzeige erstattet.
  6. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen des Gastes und deren Inhalten auf dem OYM-Grundstück haftet das OYM nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das OYM übernimmt die Zustellung oder die Aufbewahrung auf Wunsch. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.

9. Urheberrechte/Lizenzen

Werbung in gedruckter und digitaler Form sowie jede Art von Werbung im weiteren Sinne – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – mit Hinweis auf Veranstaltungen im OYM sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des OYMs gestattet. Das OYM behält sich das Recht vor, dem Veranstalter – gegen Entrichtung einer Gebühr – ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.

10. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse

  1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Cham (ZG).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die gesamte Leistungserbringung oder für die vorübergehende entgeltliche Überlassung von Räumen zur Beherbergung oder als Veranstaltungsort unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.
  4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der OYM AG untersteht ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht.
  5. Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist Zug. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.
  6. Die im Ausland wohnenden Gäste, bzw. Gäste ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der OYM AG und als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag Zug.
  7. Der im Ausland wohnhafte Gast, sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der zugerischen Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die OYM-Adresse zugestellt werden können.

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